Unterschriftenkampagne: Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende
UmSTEUERn - keine Familie II. KLASSE! Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!
Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!
Die derzeitige Besteuerung nach Familienform ist ungerecht. Das Ehegattensplitting bevorzugt einseitig die Ehe gegenüber anderen Familienformen, wie nicht eheliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende. Zwar gibt es einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, allerdings ist dieser viel zu niedrig. Seit 2004 stagniert die Steuerklasse II für Alleinerziehende bei 1.308 Euro. Am Ende des Jahres kommen maximal 564 Euro raus, bei Ehepaaren durchs Splitting bis zu 15.000 Euro. Alleinerziehende sind bei der Steuer als Familie II. Klasse benachteiligt! Der besondere Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG verlangt keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden. Der Gesetzgeber hat hier einen Gestaltungsspielraum, den er endlich nutzen sollte!
Forderung:
Die Unterzeichnenden fordern, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz deutlich anzuheben und regelmäßig anzupassen. Angemessen ist eine Koppelung des Entlastungsbetrags an den Grundfreibetrag, derzeit 8.354 Euro.
Die Kampagne läuft weiter. Wir werden die Unterschriften an die Politik überreichen.
Unterzeichnen Sie Hier
Mitmachen und Druck machen: Musterwiderspruch gegen Steuerklasse II
Alleinerziehende wollen gerecht besteuert werden. Der VAMV fordert deshalb in seiner aktuellen Steuerkampagne eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrags in der Steuerklasse II. Um gleichzeitig den politischen Druck weiter zu erhöhen, können Alleinerziehende gegen ihren Einkommensteuerbescheid Widerspruch einlegen. Das Einspruchsverfahren kostet nur die Briefmarke.
Derzeit gibt es vier Klageverfahren von Alleinerziehenden, die eine adäquate Berücksichtigung ihrer familiären Situation im Steuerrecht einfordern. Sie stützen sich auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie (Art. 6 GG) und den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), mit dem die Schlechterstellung von Alleinerziehenden gegenüber verheirateten Eltern nur schwer in Einklang zu bringen ist. Die Verfahren sind derzeit unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof anhängig. Die Erfahrung lehrt, dass es noch einige Zeit dauern kann, bis entschieden wird.
Gegen ihren Steuerbescheid können Alleinerziehende innerhalb von einem Monat beim Finanzamt schriftlich (per Post, Fax oder persönlich, nicht per E-Mail oder Telefon) Einspruch einlegen und mit knappen Verweis auf die genannten anhängigen Verfahren (BVerfG, Az. 2 BvR 1519/13; BFH, Az. III R 62/13; Sächsisches FG; Az. 6 K 1546/13) "Ruhen des Verfahrens" beantragen. Auf diese Verfahrensruhe besteht ein Rechtsanspruch nach § 363 Abs. 2 Abgabenordnung (AO). Nach Abschluss der Musterverfahren wird das Finanzamt die Einspruchsverfahren wieder aufnehmen.
Bei einer Vielzahl von Einsprüchen wird das Finanzministerium eine allgemeine "Vorläufigkeit" anordnen. Erkennt das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung Alleinerziehender als verfassungswidrig an und bestimmt auch eine rückwirkende Anpassung, kann vom Einspruch profitiert werden. Wird der Steuerbescheid ohne Einspruch bestandskräftig, ist das ausgeschlossen.
Der VAMV stellt hier einen Musterwiderspruch zur Verfügung:
Für weitere Informationen zu den Hintergründen empfiehlt sich die Lektüre der Einelterninformationen 3/2014.
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Arm gemacht: Allein erziehen in Deutschland
Ein Film von Birgit Thater
43:50 Min.
Montag, 22. Juni 2015, 22.00 - 22.45 Uhr | WDR-Fernsehen
Eine Mutter oder ein Vater und ihre Kinder sind keine Familie. So sieht es das deutsche Steuerrecht, und weil das so ist, zahlen Alleinerziehende immer drauf.
- Bertelsmann-Studie
Kinder von Alleinerziehenden leben fünfmal häufiger von HartzIV - "Auf sich gestellt"
Artikel im "Stern" zur Situation Alleinerziehender - "Allein mit Kind macht arm"
Artikel in der "Zeit" - Aktuelle Kampagne des Vereins für alleinerziehende Mütter und Väter
Für mehr Steuergerechtigkeit - Beratung und Hilfestellung
Rund um Kinderbetreuung und Job für Alleinerziehende in NRW